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Das Ende des Prozesses gegen Strauss-Kahn

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Das Ende des Prozesses gegen Strauss-Kahn
Das Ende des Prozesses gegen Strauss-Kahn
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Die Anklage gegen Dominique Strauss-Kahn wegen versuchter Vergewaltigung wird voraussichtlich heute noch fallen gelassen.

Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft in Manhattan die Einstellung des Missbrauchsprozesses gegen den ehemaligen IWF-Chef beantragt. In wenigen Stunden wird darüber der Oberste Gerichtshof von Manhattan entscheiden.

Zur Begründung gab der Chefankläger Cyrus Vance Jr. an, dass das angebliche Opfer der mehrfachen Lügen überführt worden sei. Das Zimmermädchen, das von Strauss-Kahn am 14. Mai im New Yorker Sofitel-Hotel sexuell attackiert worden sein soll, habe „beharrlich die Unwahrheit“ gesagt – und zwar in „wichtigen wie in weniger wichtigen Angelegenheiten“. Da die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin zerstört sei, habe der Prozess keine Grundlage mehr.

Peinlich ist die Wende im Fall Strauss-Kahn vor allem für all die führenden Medien, die den einst mächtigsten Banker der Welt praktisch schon schuldig gesprochen hatten. In diesem Blog dagegen hatte ich von Anfang an die vorverurteilende Berichterstattung kritisiert und darauf hingewiesen, dass der Prozess gewaltig stinkt. Nun zeigt sich, wie richtig ich damit lag – wie übrigens auch schon im Fall Jörg Kachelmann.

Auch für Frauenrechtlerin Alice Schwarzer bedeutet die Prozess-Wende eine erneute Niederlage. Ihre Texte über den Fall sind geradezu ein Lehrstück über Vorverurteilung. So nimmt sie in ihrem Text „Vergewaltigung ist ein Politikum“ den Schuldspruch praktisch schon vorweg. Am Ende schreibt sie allen Ernstes, es wäre der „richtigere Weg“, wenn sich Strauss-Kahn vorauseilend als schuldig bekennen würde: „Es sieht ganz so aus, als hätte Strauss-Kahn keine andere Chance mehr. Versucht er, sich auf Kosten der Frau reinzuwaschen, würde das vermutlich seine Strafe nur verschärfen.“

Es ist davon auszugehen, dass Alice Schwarzer auch nach Einstellung des Prozesses weiterhin versuchen wird, Strauss-Kahn etwas anzuhängen – wie sie es bereits im Fall Kachelmann getan hat. Nach dem Motto: Er wird es schon getan haben, man kann es ihm nur nicht nachweisen. Tenor wird wohl sein: In einem Prozess mit zwei Menschen, „von denen der eine ein Mann, weiß, reich und mächtig ist – und der andere eine Frau, schwarz, arm und ohnmächtig“, habe die Frau eben keine Chance.

Halten wir jedoch fest: Zog die Staatsanwaltschaft die Anklage etwa zurück, weil der angebliche Täter ein Mann ist – und das angebliche Opfer eine Frau? Weil er weiss ist – und sie schwarz? Weil er reich ist – und sie arm? Weil er mächtig ist (war) – und sie ein Dienstmädchen?

NEIN. Sondern einzig deshalb, weil das angebliche Opfer nachweislich GELOGEN hat. Alle, die im Fall Strauss-Kahn ihr ideologisches Süppchen kochen, werden diese entscheidende Tatsache beharrlich ignorieren.

 

Titelbild: Guillaume Paumier / Wikimedia / CC


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